Drei Kernleistungen
- Haftungsprüfung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Entschädigung berechtigter Ansprüche im Deckungsumfang
Versicherte Schadenarten
Versichert werden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden im vereinbarten Umfang. Die konkrete Versicherungssumme richtet sich nach dem jeweils aktuellen Tarif; maßgeblich sind Angebot, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.
Maschinen und forstliche Tätigkeiten
Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen können in der Waldbesitzer-Haftpflicht mitgedacht sein. Für andere Fahrzeuge oder gewerbliche Zusatzrisiken kann eine separate Deckung erforderlich sein.