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Was deckt eine Waldbesitzer-Haftpflicht ab?

Die Haftpflichtversicherung schützt nicht den Wald selbst. Sie schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen im versicherten Tätigkeitsbereich.

Drei Kernleistungen

  • Haftungsprüfung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Entschädigung berechtigter Ansprüche im Deckungsumfang

Versicherte Schadenarten

Versichert werden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden im vereinbarten Umfang. Die konkrete Versicherungssumme richtet sich nach dem jeweils aktuellen Tarif; maßgeblich sind Angebot, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.

Maschinen und forstliche Tätigkeiten

Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen können in der Waldbesitzer-Haftpflicht mitgedacht sein. Für andere Fahrzeuge oder gewerbliche Zusatzrisiken kann eine separate Deckung erforderlich sein.

Haftpflicht ist keine Allgefahrenversicherung. Vertragliche Haftungsübernahmen über die gesetzliche Haftung hinaus können ausgeschlossen oder begrenzt sein.