Bedingungen statt Vermutung
Manche Privathaftpflichtverträge enthalten kleinere unbewirtschaftete Flächen oder bestimmte Grundstücksrisiken, andere schließen land- oder forstwirtschaftliche Betriebe aus. Eine pauschale Aussage ohne Vertragsprüfung ist daher nicht seriös.
Wann eine spezielle Waldbesitzer-Haftpflicht naheliegt
- Forstwirtschaftliche Nutzung
- Größere Flächen
- Einsatz von Arbeitsmaschinen
- Verkehrssicherung an Wegen, Gebäuden oder besonderen Einrichtungen
- Forstbetriebsgemeinschaft oder betriebliche Organisation
Was die Haftpflicht im Schadenfall tut
Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und befriedigt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.