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Forstmaschinen: Haftpflicht ist nicht Maschinenversicherung

Ein Rückewagen, Spalter oder Schlepper kann Haftpflicht-, Kfz- und Eigenschadenrisiken zugleich auslösen. Diese Risiken gehören in unterschiedliche Versicherungsbausteine.

Haftpflichtschaden gegenüber Dritten

Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen können in einer Waldbesitzer-Haftpflicht mitversichert sein. Der konkrete Bedingungsumfang ist entscheidend.

Zulassungspflichtige Fahrzeuge

Für Fahrzeuge, die der gesetzlichen Kfz-Versicherungspflicht unterliegen, ist die Kfz-Haftpflicht eigenständig zu betrachten.

Schaden an der eigenen Maschine

Eine Haftpflichtversicherung bezahlt grundsätzlich nicht den eigenen Maschinenbruch. Dafür kommen je nach Maschine und Einsatz eigenständige Sach- oder Maschinenversicherungen in Betracht.

Maschinenlisten mit Typ, Wert, Zulassungsstatus und Einsatzart vermeiden Deckungslücken.