Haftpflichtschaden gegenüber Dritten
Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen können in einer Waldbesitzer-Haftpflicht mitversichert sein. Der konkrete Bedingungsumfang ist entscheidend.
Zulassungspflichtige Fahrzeuge
Für Fahrzeuge, die der gesetzlichen Kfz-Versicherungspflicht unterliegen, ist die Kfz-Haftpflicht eigenständig zu betrachten.
Schaden an der eigenen Maschine
Eine Haftpflichtversicherung bezahlt grundsätzlich nicht den eigenen Maschinenbruch. Dafür kommen je nach Maschine und Einsatz eigenständige Sach- oder Maschinenversicherungen in Betracht.